Allgemeine Geschäftsbedingungen

1          GEGENSTAND

Der Gegenstand der Offerte ist in der objektbezogenen Offerte umschrieben. Grundlage bilden die sich zum Zeitpunkt der Offerte im Besitze von WALTHER CAD PLANUNG befindlichen Architekten-Unterlagen, Pflichtenhefte und weiteren Vorgaben des Auftraggebers ( ATG ). 

2          AUFGABEN

Möglicher Umfang der Aufgaben gemäss nachfolgender Auflistung:

Erstellen von Prinzip- und Konzeptskizzen resp. -Zeichnungen nach Massgabe AUFTRAGGEBERS und Einholung der Zustimmung des AUFTRAGGEBERS.

Eine Besprechung mit Massaufnahme auf der Baustelle. Erstellen der Genehmigungs- / Visumspläne. Nach erfolgter Einsicht / Genehmigung durch Architekt oder Bauleitung wird eine 1-malige Vornahme von Korrekturen und Anpassungen / Ergänzungen innerhalb der Massgabe des AUFTRAGGEBERS vorgenommen ( keine Konzept-Änderungen ). Erstellen der Ansichten mit Schnitt- und Koteneintragung. Erstellen der notwendigen Detailschnitte horizontal und vertikal. Erstellen der notwendigen Produktionspläne. Montagepläne mit Positionierungen und Koteneintragungen. Erstellen der Stücklisten aller im Auftrag enthaltener Bestandteile, exkl. Systemprofil-Elemente und –Konstruktionen mit allem Zubehör, Beschläge, Gläser usw. Erstellen der Blech- und Paneelauszüge resp. -Pläne exklusive Abwicklungen. Erstellen der notwendigen Auszüge resp. Pläne für die Unterkonstruktion. Der zu erbringende Umfang durch WALTHER CAD PLANUNG ist in der objektbezogenen Offerte detailliert aufgelistet. 

3          QUALITÄT DER KONSTRUKTION

Die gesamte Konstruktion wird nach Vorgabe des AUFTRAGGEBERS gestaltet.

Dieser definiert dabei auch die genaue Qualität zu den zu verwendeten Materialien, z.B. Bleche, Profile, Gläser usw. Weitere Planungsunterlagen werden unter Berücksichtigung der technischen und             bauphysikalischen Anforderungen sowie unter Einhaltung und Berücksichtigung aller relevanten SIA-Normen, SZFF-, SMU, EMPA- und weiteren fachtechnischen Richtlinien erstellt. Die Konstruktion wird so gestaltet, dass sie den Vertragsbedingungen des AUFTRAGGEBERS mit dem Bauherrn entspricht.

4          HAFTUNG

Der AUFTRAGGEBER kann Schadenersatzansprüche gegen WALTHER CAD PLANUNG geltend machen, sofern diese in ihren Plänen die Anforderungen allgemein anerkannten Regeln der Baukunst schuldhaft verletzt und dadurch Schäden verursacht hat. WALTHER CAD PLANUNG haftet bezüglich Masse und Auszüge gemäss den von ihr abgegebenen Unterlagen. Im Schadenfall hat der AUFTRAGGEBER sofort und schriftlich Mitteilung zu machen, damit eine allfällige Schadenbegrenzung umgehend möglich wird und gleichzeitig der Umfang bzw. die Schadenkosten ersichtlich sind. Verspätete Meldungen oder Abzüge, die erst bei der Schlussabrechnung geltend gemacht werden, können unter keinen Umständen akzeptiert werden. Bei Übergabe der Daten von WALTHER CAD PLANUNG wird keine Haftung übernommen.

5          VERANTWORTUNG / KOMPETENZ

WALTHER CAD PLANUNG handelt im Namen des AUFTRAGGEBERS und garantiert eine optimale Vertretung der Interessen beim Bauherrn. WALTHER CAD PLANUNG ist für eine termin-, kostengerechte und technische einwandfreie Abwicklung des Auftrages im planerischen Bereich besorgt.

Alle rechtlichen Unterlagen und Dokumente sind durch den AUFTRAGGEBER zu unterzeichnen. WALTHER CAD PLANUNG verpflichtet sich, den AUFTRAGGEBER unverzüglich über allfällige Probleme zu informieren. Der ATG verpflichtet sich die Interessen der RWC gegenüber seinem Auftraggeber in allen Bereichen zu vertreten. Dies gilt im Besonderen für Forderungen der RWC, die vom ATG an Bauherrn, Architekt, Bauleitung oder anderen Unternehmern zu verrechnen sind. Der ATG haftet gegenüber der RWC für nicht vertretene / weitergeleitete Forderungen.

6          NEBENKOSTEN / LAYOUT / PLANKOPIEN / DATENFORMAT

Alle Pläne werden grundsätzlich in digitaler Form übergeben, schwarz-weiss im Format A4 oder A3 als PDF erstellt. Die benötigten Kopien in Papierform erstellt der AUFTRAGGEBER selber. Werden bearbeitbare Dateien gewünscht, so werden diese nach dem aktuellen Standard RWC erstellt / geliefert (.dwg, .dxf, .xls). Anpassungen von Dateiformat, Layer, Datenträger, Software usw. werden nach Aufwand verrechnet. WALTHER CAD PLANUNG erstellt die Pläne / Dateien sorgfältig in EDV- und CAD-technischer Hinsicht. Eine allfällige Haftung / Verantwortung bezüglich Benützung dieser EDV- und CAD-Dateien wird aber nicht übernommen. 

7          VERSICHERUNG

WALTHER CAD PLANUNG verfügt über eine Berufshaftpflicht-Versicherung.

8          ABWICKLUNG

Die gesamte Korrespondenz in Bezug auf Planung zwischen dem AUFTRAGGEBER und Bauherrn ( oder dessen Vertreter ) erfolgt durch den AUFTRAGGEBER in Abstimmung mit WALTHER CAD PLANUNG. Sämtliche Materialeinkäufe sowie die dafür erforderlichen Dispositionen, Zusammenzüge und Offertanfragen sind Sache des AUFTRAGGEBERS.

9          RÜCKGABE DER UNTERLAGEN / EIGENTUM DER      PLANUNGSUNTERLAGEN

Die von WALTHER CAD PLANUNG erstellten Unterlagen sowie Datenträger gehen in Eigentum des AUFTRAGGEBERS über. WALTHER CAD PLANUNG verpflichtet sich, am Ende des Auftrages alle Unterlagen an den AUFTRAGGEBER auszuhändigen, sofern WALTHER CAD PLANUNG vom AUFTRAGGEBER per Saldo aller Ansprüche abgegolten und von allen Garantie-Verbindlichkeiten enthoben worden ist. Form der Datenübergabe gemäss Pkt. 6. WALTHER CAD PLANUNG hat das Recht seine Leistungen ohne Vorbehalt öffentlich zu publizieren. 

10        AUFTRAGSSUMME / HONORAR

Das Honorar enthält alle Kosten inkl. Spesen, exkl. Logis, innerhalb der Schweiz. vorbehältlich der Spezifikationen in der objektbezogenen Offerte und dem Kapitel 13 ( Nicht inbegriffene Leistungen ). Planerische Mehraufwendungen, die über den offerierten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur dann ausgeführt, wenn sie vom AUFTRAGGEBER zusätzlich und schriftlich in Auftrag gegeben werden. Für solche Mehraufwendungen und sonstige Zusatz-Arbeiten verrechnet WALTHER CAD PLANUNG einen Stundensatz gemäss objektbezogener Offerte, zuzüglich ausgewiesener Spesen- und Kilometerentschädigung. Das Honorar für die vereinbarten Arbeiten gemäss „Aufgaben“ im Zusammenhang mit dem betreffenden Objekt ist in der objektbezogenen Offerte aufgeführt. Weitergehende Arbeiten erfolgen mit Verrechnung im Aufwand. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ( MwSt ) ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird auch nicht verrechnet, da wir Mehrwertsteuerfrei sind. Die Teuerung gemäss LGAV wird verrechnet.

11        ZAHLUNGEN

Zahlungen vom ATG erfolgen spesenfrei, in CHF und ohne jegliche Abzüge.

Die 1. Akonto-Zahlung ist bei Bestellung fällig. Sie beträgt im Minimum 20% der Vertragssumme. Teilzahlungen gemäss Arbeitsfortschritt bis zu 90% des Auftragsvolumens, ohne jegliche Abzüge. 10% bei Schlussrechnung ( nach Ablieferung der letzten Fabrikationsunterlagen von WALTHER CAD PLANUNG ), rein netto. Zahlungstermine: Akonto-Zahlungen innert 30 Tagen, Schlussrechnung innert 30 Tagen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen trotz schriftlicher Mahnung durch die WALTHER CAD PLANUNG steht der letzteren das Recht zu, die laufenden Arbeiten ohne Schadenersatzfolge für so lange zu unterbrechen, als der Zahlungsverzug andauert.

12        TERMINE

Die Termine werden bei Vertragsabschluss vereinbart.

Verzögerte Lieferung eingeforderter Detail-Grundlagen oder Kontroll-Plänen von Seiten Architekt, Bauleitung, AUFTRAGGEBER usw. haben entsprechende terminliche Verschiebungen zur Folge. Nachträgliche Änderungen der visierten Plangrundlagen oder des Lieferumfanges haben terminliche Verzögerungen zur Folge, entsprechend dem Zeitaufwand für diese Änderungen. Nicht visierte Bestellungen / Auftragsbestätigungen / Nachträge für Zusatz-Arbeiten usw. können terminliche Verzögerungen auf den Gesamtauftrag zur Folge haben. Forderungen des ATG in jeglicher Art, bezogen auf oben genannte Punkte ( 12.2 ff ), werden unter keinen Umständen akzeptiert. Gültigkeit der Offerte 30 Tage. 

13        NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN

Falls in der objektbezogenen Offerte nicht speziell aufgeführt, sind folgende Leistungen nicht enthalten:

  • Sitzungen mit Architekt, Bauleitung, Bauherr etc.
  • Besichtigungen von bestehenden Objekten oder Werksbesichtigungen für die Wahl von Formen, Farben, Material oder ähnlichem.
  • Mass-Aufnahmen am Bau.
  • Werkstatt- und Baubesuche.
  • Statische Berechnungen.
  • Abklärungen über nicht im Devis definierten Materialien.
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Material- und Transportdispositionen.
  • Zuschnitt-Optimierungen.
  • Revisionsplanung nach Ausführung / Montage.